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Waldbrandgefahr!!! Verbot von Lager- und Grillfeuer auf allen Grillplätzen!

Landratsamt sperrt bis auf Widerruf alle Feuer- und Grillstellen im Wald

Waldbrandgefahr weiterhin sehr hoch

Die anhaltend heiße und trockene Witterung birgt ein sehr hohes Waldbrandrisiko. Aus diesem Grund sind ab sofort alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Freudenstadt gesperrt. Das Landratsamt Freudenstadt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis auf Widerruf gilt.

„Die Temperaturen sind nach wie vor hoch und die Wettervorhersagen zeigen leider keinen anhaltenden Niederschlag für die kommenden Tage und Wochen.“, erklärt Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes. Bereits ein kleiner Funke genüge um einen Waldbrand auszulösen. Um den Wald in dieser brenzligen Situation zu schützen, habe sich das Landratsamt dazu entschlossen, die Grillstellen in den Wäldern zu schließen. Die meisten Grillstellen außerhalb des Waldes wurden von den Städten und Gemeinden im Landkreis bereits gesperrt.

Hingewiesen wird auch auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald, das prinzipiell vom 1. März bis 31. Oktober gilt. Verstöße gegen das Rauchverbot oder die Allgemeinverfügung sind ordnungswidrig und können mit Bußgeldern belegt werden.

„Viele sind umsichtig und wissen um die Gefahr des Waldbrandes. Dennoch ist es uns wichtig mit der Allgemeinverfügung noch einmal in Erinnerung zu rufen, wie hoch das Risiko derzeit ist.“, so Kaulfuß. Darüber hinaus wird dazu aufgerufen den Wald mit besonderer Umsicht zu betreten und entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 zu melden. Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie z. B. Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
Wo brennt es? - genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
Was brennt? - Bodenvegetation oder Baumkronen
Wer oder was ist betroffen? - Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geleitet werden können.

(Erstellt am 01. August 2022, Landratsamt Freudenstadt)