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Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern ist im gesamten Landkreis Freudenstadt verboten

Nachdem die Pegelstände in den Bächen und Flüssen im Landkreis seit Wochen sehr niedrig sind, mit weiterhin fallender Tendenz, hat das Landratsamt Freudenstadt, wie bereits angekündigt, nunmehr die Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an den öffentlichen Gewässern erlassen.

Durch die niedrigen Wasserstände, bei gleichzeitig erhöhten Wassertemperaturen in den Fließgewässern, sind die Lebensräume der dort lebenden Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen erheblich gefährdet. Durch eine zusätzliche Entnahme von Wasser zur Bewässerung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen würden die Wasserstände noch stärker verringert und die Situation in den Gewässern zusätzlich verschlechtert werden.

Damit ist nunmehr auch das normalerweise im Wege des Gemeingebrauchs zugelassene Schöpfen mit Handgefäßen, wie Eimern und Gießkannen, oder die Entnahme von geringen Mengen für die Forst- und Landwirtschaft und den Gartenbau, verboten und bußgeldbewehrt.

Außer auf unserer Homepage, kann diese Allgemeinverfügung beim Landratsamt Freudenstadt, Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft, Zimmer Nr. 250 während der Dienststunden eingesehen werden.

(Erstellt am 25. Juli 2022, Landratsamt Freudenstadt)